Steuern als Eigentümer

Modelo 210 — die Nicht-Residenten-Steuer

Als Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien zahlst du jährlich eine kleine Steuer — auch ohne Vermietung. Was, wie viel, wann und wie du sie einreichst.

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Was ist die Nicht-Residenten-Steuer (Modelo 210)?

Die Nicht-Residenten-Steuer heißt offiziell IRNR (Impuesto sobre la Renta de no Residentes) und wird über das Formular Modelo 210 abgegeben. Kurz gesagt: Sobald du als Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien besitzt, bist du erklärungspflichtig – auch dann, wenn du sie nur selbst nutzt und keinen Cent Einnahmen hast. Der Fiskus unterstellt dir einen fiktiven Nutzungswert (imputed income) und besteuert diesen. An der Costa Blanca in der Comunidad Valenciana gilt exakt dasselbe wie im Rest des Landes – die IRNR ist eine nationale Steuer.

Gerechnet wird über den Katasterwert (valor catastral): Bemessungsgrundlage sind 1,1 %, wenn der Katasterwert in den letzten zehn Jahren neu festgesetzt wurde, sonst 2 %. Darauf kommt der Steuersatz:

  • 19 % für EU-/EWR-Bürger – also Eigentümer aus Deutschland und Österreich
  • 24 % für Nicht-EU – das trifft auch Eigentümer aus der Schweiz, da sie weder EU noch EWR ist

Vermietest du, versteuerst du stattdessen die realen Mieteinnahmen (EU-/EWR-Bürger dürfen Kosten abziehen). Fristen: bei Eigennutzung bis 31. Dezember des Folgejahres, bei Vermietung seit 2024 jährlich gebündelt vom 1. bis 20. Januar. Eingereicht wird bei der Agencia Tributaria, online oder über einen Gestor.

Nicht mit der IBI verwechseln: Die kommunale Grundsteuer IBI stellt dir das Rathaus automatisch in Rechnung. Das Modelo 210 dagegen musst du selbst deklarieren – niemand erinnert dich daran. Das eine ersetzt das andere nicht, beide werden fällig.

Zwei Fälle: Eigennutzung (imputed income) vs. Vermietung

Beide Fälle laufen über dasselbe Formular 210 – der Unterschied liegt darin, was du versteuerst.

Eigennutzung (renta imputada): Auch wenn du deine Wohnung an der Costa Blanca nur selbst nutzt und keinen Cent einnimmst, will der Fiskus einen fiktiven Nutzungswert sehen. Bemessungsgrundlage sind 1,1 % des Katasterwerts (wenn er in den letzten zehn Jahren neu festgesetzt wurde) oder sonst 2 %. Darauf zahlst du als Eigentümer aus Deutschland oder Österreich 19 % (EU/EWR), aus der Schweiz 24 % (Nicht-EU) – der Schweizer Satz ist bitter, aber real. Abgabe einmal im Jahr, Frist bis 31. Dezember des Folgejahres.

Vermietung: Hier zählen die echten Mieteinnahmen. EU-/EWR-Eigentümer dürfen Kosten gegenrechnen (IBI, Gemeinschaftsgebühren, Zinsen, anteilige Abschreibung, anteilige Nebenkosten), Schweizer nicht. Seit dem Steuerjahr 2024 reichst du die Mieteinnahmen gebündelt einmal jährlich ein, zwischen 1. und 20. Januar für das Vorjahr.

Teilzeit-Vermietung mischt beides: Für die vermieteten Tage zahlst du auf die Miete, für den Rest des Jahres anteilig den fiktiven Nutzungswert – tageweise übers Jahr aufgeteilt.

Berechnung über den Katasterwert (1,1 % oder 2 %)

Schritt 1 – valor catastral ablesen. Nimm deinen letzten IBI-Bescheid (die spanische Grundsteuer, kommt vom Rathaus). Dort steht der valor catastral schwarz auf weiß, meist auf der ersten Seite. Das ist deine Ausgangszahl, nicht der Kaufpreis.

Schritt 2 – 1,1 % oder 2 %. Wurde der Katasterwert deiner Gemeinde in den letzten zehn Jahren neu festgesetzt, rechnest du mit 1,1 %. Liegt die letzte Neubewertung länger zurück, sind es 2 %. An der Costa Blanca gilt oft 1,1 %, aber verlass dich nicht drauf, frag im Zweifel beim Catastro deiner Gemeinde nach.

Schritt 3 – mit dem Steuersatz multiplizieren. Diese Bemessungsgrundlage nimmst du mal deinem Satz: 19 % für EU/EWR (Deutschland, Österreich), 24 % für Nicht-EU (Schweiz).

Rechenbeispiel: 150.000 € Katasterwert × 1,1 % = 1.650 € Grundlage. Als Deutscher × 19 % = 313,50 € Steuer pro Jahr. Als Schweizer × 24 % = 396 €. Gilt dagegen 2 %: 150.000 € × 2 % = 3.000 €, davon 19 % = 570 €.

Das ist der fiktive Nutzungswert (imputed income) für eine selbst genutzte oder leerstehende Zweitwohnung. Vermietest du, wird stattdessen die echte Miete besteuert. Eingereicht wird per Modelo 210 bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Steuersätze: 19 % für EU/EWR, 24 % für Nicht-EU

Der Satz hängt allein davon ab, wo du steuerlich wohnst — nicht davon, wo die Immobilie liegt. Für die Costa Blanca und ganz Spanien gilt:

  • EU/EWR-Residenten (Deutschland, Österreich, dazu Island, Norwegen, Liechtenstein): 19 %
  • Nicht-EU (Schweiz, UK seit dem Brexit): 24 %

Bei Eigennutzung zahlst du auf den fiktiven Nutzungswert (imputed income): 1,1 % des Katasterwerts, wenn der Wert in den letzten zehn Jahren neu festgesetzt wurde, sonst 2 %. Darauf dann 19 % bzw. 24 %. Frist: bis 31. Dezember des Folgejahres.

Der wirklich teure Unterschied kommt bei Vermietung: EU-/EWR-Eigentümer dürfen Werbungskosten abziehen — Kreditzinsen, Reparaturen, IBI, Verwaltung, anteilige Abschreibung — und versteuern nur den Nettogewinn mit 19 %. Nicht-EU-Residenten zahlen 24 % auf die volle Bruttomiete, ohne jeden Abzug. Die Vermietung wird seit 2024 jährlich erklärt (Frist 1.–20. Januar).

Schweizer Eigentümer aufgepasst: Die Schweiz ist weder EU noch EWR. Für dich gelten 24 % ohne Kostenabzug — bei Vermietung spürbar mehr als für deine deutschen oder österreichischen Nachbarn. Eingereicht wird das Modelo 210 online bei der Agencia Tributaria, jeder Miteigentümer separat für seinen Anteil.

Fristen und Abgabezeitpunkt

Zwei Fälle, zwei völlig verschiedene Fristen – das verwechseln viele deutsche und österreichische Eigentümer an der Costa Blanca, und dann kommt Ärger vom Finanzamt.

Eigennutzung (imputed income): Nutzt du deine Wohnung selbst oder steht sie leer, hast du eine ungewöhnlich lange Frist. Die Steuer für ein Jahr ist erst bis zum 31. Dezember des Folgejahres fällig – das Modelo 210 für 2025 also bis 31.12.2026. Ein Formular pro Jahr, pro Miteigentümer (bei Ehepaaren je 50 Prozent).

Vermietung: Hier kam die große Umstellung. Seit dem Steuerjahr 2024 sind die früheren Quartalsmeldungen abgeschafft. Du fasst alle Mieteinnahmen eines Jahres in einer jährlichen Erklärung zusammen, abzugeben vom 1. bis 20. Januar des Folgejahres (bei Bankeinzug/domiciliación bis 15. Januar). Wer noch Altjahre bis 2023 nachreicht, muss dagegen das alte Quartalsschema anwenden.

Kauf oder Verkauf im Jahr: Besitzt du die Immobilie nicht das ganze Jahr, wird anteilig gerechnet – Katasterwert geteilt durch 365 (im Schaltjahr 366), mal deine tatsächlichen Besitztage.

Ehrlich: Die lange Frist verleitet zum Vergessen. Das Finanzamt kann vier Jahre rückwirkend nachfordern, mit Zuschlag und Zinsen. Verpasste Jahre holst du besser selbst nach, bevor der Brief kommt.

Wie und wo du das Modelo 210 einreichst

Eingereicht wird ausschließlich online beim spanischen Finanzamt AEAT – Papierformulare nimmt die Behörde seit 2018 nicht mehr an. Ohne NIE-Nummer geht gar nichts: Sie ist deine spanische Steuernummer und steht auf jedem Formular. Zum Login brauchst du entweder ein digitales Zertifikat (FNMT) oder Cl@ve. Beides bekommst du als Nicht-Resident nur mit einigem Aufwand (Identitätsprüfung), deshalb läuft es in der Praxis meist über einen Bevollmächtigten (Gestor) mit Vollmacht oder einen Online-Dienst.

Zwei Wege: Selbst einreichen spart die 30–120 Euro Beraterhonorar, kostet aber Einarbeitung. Gestor oder Online-Dienst lohnt sich, wenn du kein Zertifikat hast oder es einfach abgehakt haben willst.

Zahlen kannst du per SEPA-Lastschrift – seit Februar 2024 auch von deinem deutschen oder österreichischen Konto, ein spanisches Konto ist keine Pflicht – oder klassisch per Überweisung. Fristen: bei Eigennutzung bis 31. Dezember des Folgejahres, bei Vermietung 1.–20. Januar.

Typische Stolperfallen:

  • Falscher Katasterwert – nimm den aktuellen Wert vom IBI-Bescheid, nicht den Kaufpreis.
  • Konto ohne SEPA-Mandat – ohne unterschriebenes Mandat läuft die Lastschrift nicht.
  • Fehlende NIE – ohne sie kannst du nicht einmal starten.

Und ehrlich: Wir aus Deutschland/Österreich zahlen 19 %, aus der Schweiz sind es 24 % – das ist keine Strafe, sondern der Nicht-EU-Satz.

Doppelbesteuerung: Anrechnung in Deutschland/Österreich

Wichtig, und oft falsch verstanden: Die spanische Erklärung erledigt nicht deine Steuerpflicht daheim. Als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Ansässiger bleibst du dort unbeschränkt steuerpflichtig – Spanien besteuert nur die spanische Quelle. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sorgt dafür, dass du am Ende nicht doppelt zahlst, aber jedes Land will die Zahlen sehen.

Deutschland (Anrechnungsmethode): Deine spanischen Mieteinkünfte gibst du in der deutschen Anlage AUS an; die in Spanien über das Modelo 210 gezahlte Steuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.

Österreich (Befreiung mit Progressionsvorbehalt): Die Einkünfte sind in Österreich steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Achtung – die österreichische Regelung ist seit dem neuen DBA in Bewegung, das gehört individuell geprüft.

Ein ehrlicher Trostpunkt: Der imputed income auf reine Eigennutzung ist eine spanische Eigenheit. Den fiktiven Nutzungswert deiner selbst genutzten Ferienwohnung besteuert weder Deutschland noch Österreich – hier entsteht real keine Doppelbelastung. Nur echte Mieteinnahmen musst du auch zu Hause deklarieren.

Das ersetzt keine Steuerberatung. Fristen, Anrechnungshöhe und dein persönlicher Fall gehören von jemandem geprüft, der deutsch-spanisches Steuerrecht kann.

Costa Blanca & Comunidad Valenciana: Besonderheiten und Folgen bei Versäumnis

An der Costa Blanca steht der Großteil der DACH-Ferienwohnungen die meiste Zeit leer oder wird nur selbst genutzt — genau das ist der Imputed-Income-Fall: Der Fiskus unterstellt dir einen fiktiven Nutzungswert und du zahlst über das Modelo 210 jährlich Steuer, obwohl kein Euro Miete fließt. Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert von deinem letzten IBI-Bescheid: 1,1 %, wenn der Wert in den letzten zehn Jahren neu festgesetzt wurde, sonst 2 %. Darauf 19 % für Eigentümer aus Deutschland und Österreich (EU/EWR). Achtung Schweizer: Ihr seid nicht in der EU/EWR, zahlt 24 % und dürft keine Kosten abziehen. Frist beim Eigennutzungs-Fall: bis 31. Dezember des Folgejahres.

Nichts abgeben ist keine Option. Reichst du freiwillig verspätet nach, gibt es meist nur einen Zuschlag (rund 1 % plus 1 % je Monat, ab dem 13. Monat 15 % plus Zinsen). Kommt aber erst die Aufforderung vom Finanzamt, drohen Sanktionen von 50–150 % der Steuerschuld.

Und der Klassiker beim Verkauf: Der Käufer behält 3 % ein (Modelo 211), die AEAT prüft deine komplette 210-Historie — fehlende Jahre werden samt Zuschlag verrechnet, bevor du irgendeine Rückzahlung siehst.

Checkliste:

  • NIE-Nummer und Katasterwert aus dem aktuellen IBI-Bescheid heraussuchen
  • Prüfen: 1,1 % oder 2 %? (Datum der letzten Katasterrevision)
  • Modelo 210 pro Miteigentümer getrennt einreichen — bei Ehepaaren zwei Erklärungen
  • Fristen notieren: Eigennutzung bis 31. Dezember des Folgejahres, Vermietung 1.–20. Januar
  • Belege vier Jahre aufbewahren — spätestens beim Verkauf brauchst du sie
Häufige Fragen

Modelo 210 — häufige Fragen

Muss ich das Modelo 210 abgeben, obwohl ich meine Ferienwohnung in Spanien gar nicht vermiete, sondern nur selbst nutze oder sie leer steht?

Ja – daran führt kein Weg vorbei. Der spanische Fiskus unterstellt dir auch bei reiner Eigennutzung oder komplett leerstehender Wohnung ein fiktives Einkommen (renta imputada), die Steuerpflicht hängt am Eigentum, nicht an der Vermietung. Bemessungsgrundlage sind 1,1 % des Katasterwerts (valor catastral, steht auf deinem IBI-Bescheid), wenn der Wert in den letzten zehn Jahren neu festgesetzt wurde, sonst 2 %; darauf zahlst du als EU-/EWR-Bürger aus Deutschland oder Österreich 19 %, als Nicht-EU-Bürger (etwa aus der Schweiz) 24 %. Die Erklärung fürs Steuerjahr 2025 musst du bis zum 31. Dezember 2026 einreichen – wer es vergisst, riskiert Nachzahlung plus Zuschlag, also nimm es als jährliche Pflichtübung.

Wie berechne ich die Nichtresidentensteuer aus dem Katasterwert – wann gelten 1,1 % und wann 2 %?

Die Bemessungsgrundlage ist ein fiktiver Nutzungswert (imputed income): Du nimmst den Katasterwert (valor catastral, steht auf deinem IBI-Bescheid) und rechnest 1,1 % oder 2 % davon – auf dieses Ergebnis kommen dann die 19 % Steuer (EU/EWR, also auch Deutschland/Österreich) bzw. 24 % (Nicht-EU wie die Schweiz). Die 1,1 % gelten, wenn der Katasterwert deiner Gemeinde in den letzten zehn Jahren im Rahmen einer allgemeinen Neubewertung (procedimiento de valoración colectiva) neu festgesetzt wurde. Liegt die letzte kollektive Bewertung länger zurück, sind es 2 %; ob deine Gemeinde in der Comunidad Valenciana betroffen ist, siehst du am „ponencia de valores“-Datum im Katasteramt – und eine rein individuelle Katasterwert-Änderung zählt dafür nicht.

Wo finde ich den Katasterwert (valor catastral) meiner Immobilie – steht der auf der IBI-Rechnung?

Ja, der valor catastral steht auf deiner jährlichen IBI-Rechnung, an der Costa Blanca (Provinz Alicante, also auch Pilar de la Horadada) kommt die von SUMA Gestión Tributaria – such dort die Zeile „Valor catastral“. Wichtig und oft verwechselt: Für die Modelo-210-Berechnung nimmst du diesen vollen Katasterwert, NICHT die darunter stehende „base liquidable“ oder „base imponible“, die kann durch Abschläge kleiner sein und würde deine Steuer verfälschen. Findest du die Rechnung nicht, holst du den Wert kostenlos über die Sede Electrónica del Catastro (mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve) oder er steht in deiner Kaufurkunde (escritura). Merk dir noch den Prozentsatz dazu: 1,1 % gelten nur, wenn der Katasterwert in den letzten zehn Jahren neu festgesetzt wurde – sonst sind es 2 %, das steht aber nicht auf der IBI-Rechnung und musst du selbst prüfen.

Bis wann muss ich das Modelo 210 abgeben – welche Frist gilt für die Eigennutzung und welche für die Vermietung?

Die beiden Fälle haben unterschiedliche Fristen, das wird oft verwechselt. Für die Eigennutzung (der fiktive Nutzungswert, den du auch versteuerst, wenn die Wohnung leer steht) hast du bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit – also für das Steuerjahr 2025 bis 31.12.2026. Für Vermietung ist die Frist seit der Umstellung 2024 nicht mehr quartalsweise, sondern jährlich: die Mieteinnahmen eines Kalenderjahres reichst du zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres ein (bei Lastschrift bis zum 15. Januar), für 2025 also bis 20.01.2026. Wenn du teils vermietest und teils selbst nutzt, brauchst du beide Erklärungen – eine fürs Mietfenster (Januar) und eine für die Leerstands-/Eigennutzungstage (bis 31. Dezember).

Ich habe das Modelo 210 seit Jahren nicht abgegeben – welche Strafen und Verzugszinsen drohen, und kann ich es nachholen?

Ehrlich: nachholen geht und ist der klar günstigere Weg – solange du von dir aus zahlst, bevor die Hacienda dich anschreibt. Reichst du freiwillig verspätet ein, fällt statt einer echten Strafe nur ein Zuschlag (recargo) an: 1 % plus 1 % je vollem Verzugsmonat, und ab dem 13. Monat pauschal 15 % zzgl. Verzugszinsen – bezahlst du den Bescheid prompt, gibt es darauf nochmal 25 % Nachlass. Wichtig für „seit Jahren“: Die spanische Finanz kann wegen der 4-Jahres-Verjährung nur die letzten vier Jahre nachfordern, ältere Jahre sind durch – du brauchst also realistisch die letzten vier Modelos nachzureichen (die imputierte Steuer ist jeweils bis 31. Dezember des Folgejahres fällig). Wartest du dagegen, bis das Finanzamt es selbst entdeckt, wird aus dem milden Zuschlag eine Sanktion von 50 % bis 150 % der nicht gezahlten Steuer plus Zinsen – deshalb: lieber jetzt still nachmelden als abwarten.

Wir sind zu zweit Eigentümer – muss jeder Ehepartner ein eigenes Modelo 210 über seinen 50-%-Anteil abgeben?

Ja, und daran führt kein Weg vorbei: In Spanien gibt es keine gemeinsame Veranlagung für Ehepaare, jeder Miteigentümer reicht sein eigenes Modelo 210 über seinen Anteil ein. Bei der klassischen 50/50-Aufteilung heißt das zwei getrennte Erklärungen pro Jahr, jede über die Hälfte des Katasterwerts (also 1,1 % bzw. 2 % davon), dann 19 % Steuersatz für uns EU-/EWR-Bürger aus Deutschland und Österreich, 24 % für Nicht-EU wie die Schweiz. Steht die Immobilie zu anderen Quoten im Grundbuch (z. B. 60/40), rechnet jeder exakt seinen Anteil – und wenn nur einer von euch Nicht-Resident ist, zählt der Status pro Person, nicht pro Ehe. Zwei Formulare bedeuten bei einem Steuerberater meist auch die doppelte Bearbeitungsgebühr, das solltest du beim Kalkulieren einplanen.

Kann ich das Modelo 210 selbst online ausfüllen oder brauche ich zwingend einen Gestor bzw. ein digitales Zertifikat?

Nein, ein Gestor ist nicht zwingend – ich mache mein Modelo 210 für die Eigennutzung hier in Pilar de la Horadada selbst, und das geht auf zwei Wegen. Mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve reichst du das Formular auf der AEAT-Seite komplett elektronisch ein und lässt den Betrag per SEPA-Lastschrift abbuchen – am bequemsten, aber das Zertifikat zu beantragen ist als Nicht-Resident aus Deutschland/Österreich/Schweiz der lästigste Schritt. Ohne Zertifikat füllst du das Formular online aus, erzeugst per „predeclaración“/Vorabbescheid ein PDF mit Justificante und zahlst dann per Überweisung oder in einer spanischen Bank – kostet keinen Cent extra, ist aber fummelig, weil die Oberfläche nur Spanisch/Englisch kann und du Katasterwert (1,1 % bzw. 2 % Bemessungsgrundlage) sowie Steuersatz (19 % EU/EWR, 24 % Nicht-EU) selbst korrekt eintragen musst. Ehrlich: Für die simple Eigennutzungs-Erklärung schafft man das mit etwas Geduld allein oder über einen günstigen Online-Dienst (ab rund 30–35 €); sobald Vermietung mit jährlicher Erklärung und Kostenabzug dazukommt, ist ein Gestor die Nerven wert.

Ich bin in der Schweiz ansässig – zahle ich 19 % oder 24 %, und darf ich meine Vermietungskosten abziehen?

Als Schweizer zahlst du die vollen 24 %, nicht die 19 % – die gelten nur für Eigentümer mit Wohnsitz in der EU bzw. im EWR (also inkl. Island, Norwegen, Liechtenstein), und die Schweiz zählt steuerlich nicht dazu, auch wenn das viele hier ärgert. Und ja, das trifft dich doppelt: EU-/EWR-Bürger dürfen ihre Kosten (Kreditzinsen, Nebenkosten, Abschreibung, Instandhaltung) von den Mieteinnahmen abziehen, du als Nicht-EU-Eigentümer versteuerst dagegen die Brutto-Miete ohne jeden Abzug – die 24 % gehen also auf die volle Einnahme, nicht auf den Gewinn. Denk außerdem an das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Spanien, damit du die hier gezahlte Steuer daheim nicht ein zweites Mal berappst.

Welche Kosten kann ich bei Vermietung absetzen und wird die in Spanien gezahlte Steuer in Deutschland oder Österreich angerechnet?

Als EU-/EWR-Ansässiger (also aus Deutschland oder Österreich) zahlst du auf die Nettomiete nur 19 % und darfst anteilig zu den Vermietungstagen fast alles gegenrechnen: Grundsteuer (IBI), Gemeinschaftskosten (Comunidad), Versicherung, Nebenkosten, Reparaturen und Instandhaltung, Finanzierungszinsen, Verwaltungs- und Maklergebühren sowie die Gebäude-Abschreibung. Wichtig für Schweizer Käufer: die Schweiz ist nicht EU/EWR, deshalb 24 % auf die Bruttomiete ohne jeden Kostenabzug. Die Erklärung läuft seit dem Steuerjahr 2024 nicht mehr quartalsweise, sondern jährlich per Modelo 210 zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres. Beim Anrechnen gibt es einen echten Unterschied: In Deutschland gilt die Anrechnungsmethode – du musst die Miete auch in Deutschland erklären, die in Spanien gezahlte Steuer wird aber angerechnet; in Österreich dagegen gilt die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt – die Miete wird nur in Spanien besteuert und in Österreich freigestellt, erhöht dort aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

Wie viel Nichtresidentensteuer zahle ich ungefähr im Jahr für eine Wohnung an der Costa Blanca (Beispielrechnung)?

Ehrlich gesagt weniger, als die meisten befürchten – bei Eigennutzung besteuerst du über das Modelo 210 nur einen fiktiven Nutzungswert, nicht deinen Kaufpreis. Rechnung: fiktiver Ertrag = 1,1 % des Katasterwerts (dieser niedrige Satz gilt, weil die Costa-Blanca-Gemeinden in der Comunidad Valenciana zuletzt neu bewertet wurden; sonst wären es 2 %), darauf dann 19 % Steuer für EU-/EWR-Eigentümer aus Deutschland oder Österreich – Schweizer zahlen als Nicht-EU 24 %. Beispiel für eine typische Wohnung mit Katasterwert 70.000 € (der liegt meist deutlich unter dem Marktwert, steht auf deinem IBI-Bescheid): 70.000 × 1,1 % = 770 € × 19 % = rund 146 € im Jahr (Schweizer: 770 × 24 % ≈ 185 €). Fällig ist die Erklärung jährlich auch ohne Vermietung, jeweils bis 31. Dezember des Folgejahres (für 2025 bis 31.12.2026); vermietest du, wird stattdessen der reale Mietertrag mit 19 % versteuert – und die Miettage anteilig aus der fiktiven Steuer herausgerechnet.

Wie bezahle ich die Nichtresidentensteuer (Modelo 210) aus Deutschland, wenn ich kein spanisches Bankkonto habe?

Du brauchst dafür kein spanisches Konto mehr. Seit Februar 2024 lässt das Finanzamt (Agencia Tributaria) die SEPA-Lastschrift direkt von deinem deutschen (oder österreichischen) IBAN zu – du gibst das Modelo 210 online mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve ab und unterschreibst ein elektronisches SEPA-Mandat; plane hier ein paar Tage mehr ein, denn die Auslands-Lastschrift wird erfahrungsgemäß rund zwei bis drei Wochen später abgebucht als eine spanische. Alternativ wählst du bei der Abgabe „Überweisung aus dem Ausland“: Das System nennt dir dann ein AEAT-Konto plus einen Zahlungs-Identifikator (30 Tage gültig), den du zwingend allein und exakt in den Verwendungszweck deiner Überweisung schreibst, sonst kommt das Geld zurück. Praktisch machen die meisten von uns hier an der Costa Blanca das aber über einen Gestor, der Anmeldung und Zahlung komplett übernimmt – Fristen nicht vergessen: Eigennutzung bis 31. Dezember des Folgejahres, Mieteinnahmen im Januar (1.–20.).

Was passiert beim Verkauf meiner spanischen Immobilie mit dem 3-%-Einbehalt des Käufers – blockieren nicht abgegebene Modelo-210-Jahre die Rückerstattung?

Ja, das kann teuer werden. Beim Verkauf behält der Käufer als Nicht-Residenten-Vorauszahlung 3 % vom Kaufpreis ein und führt sie per Modelo 211 ans Finanzamt ab; die Differenz zur tatsächlichen Gewinnsteuer (19 % für Nicht-Residenten) holst du dir danach mit deinem eigenen Modelo 210 zurück (Frist: vier Monate ab notarieller Urkunde, Auszahlung real meist 6–12 Monate). Der Haken: Bevor die Hacienda auch nur einen Cent überweist, prüft sie deine Steuerhistorie zu genau dieser Immobilie – hast du die jährliche Nicht-Residenten-Steuer (imputed income, auch bei Leerstand fällig) nicht gemeldet, verrechnet sie die offenen Jahre plus Zuschlag und Zinsen (rückwirkend meist die letzten vier, nicht verjährten Jahre) direkt mit deiner Rückerstattung. Aus dem eigenen Kauf in Pilar de la Horadada der klare Rat: die 210er sauber laufen lassen, solange du die Wohnung hast – nachträglich frisst das versäumte Jahre-Nachzahlen genau den Betrag, den du eigentlich zurückwolltest.

Ich vermiete meine Ferienwohnung nur zeitweise und nutze sie sonst selbst – wie teile ich das auf und muss ich für die Mietzeit quartalsweise erklären?

Aufgeteilt wird tageweise: Die Tage, an denen tatsächlich vermietet war, laufen als Mieteinkünfte, alle übrigen Tage (Eigennutzung UND Leerstand zählen hier gleich) laufen als imputación, also als fiktiver Nutzungswert auf Basis des Katasterwerts (1,1 % bzw. 2 %), anteilig auf die nicht vermieteten Tage gerechnet – dann 19 % für EU-/EWR-Eigentümer aus Deutschland und Österreich, 24 % für Schweizer als Nicht-EU. Das mit dem Quartal ist überholt: Seit dem Steuerjahr 2024 werden Mieteinkünfte nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal jährlich per Modelo 210 erklärt, und zwar zwischen 1. und 20. Januar des Folgejahres. Die Eigennutzungs-/Leerstandszeit kommt in ein zweites, separates Modelo 210 (imputación), das du bis 31. Dezember des Folgejahres einreichst. Du gibst also für ein Mischjahr zwei Erklärungen ab – eine für die Miettage, eine für den Rest – aber keine davon quartalsweise.

Brauche ich für das Modelo 210 eine NIE-Nummer?

Ja, zwingend. Ohne NIE (Número de Identidad de Extranjero) kannst du das Modelo 210 gar nicht einreichen – sie ist deine spanische Steuer-Identnummer und Pflichtangabe auf jedem Formular, egal ob du die Wohnung selbst nutzt oder vermietest. In der Praxis hast du die NIE ohnehin schon: Ohne sie hättest du in Pilar de la Horadada oder sonstwo an der Costa Blanca gar keine Immobilie kaufen und beim Notar unterschreiben können, denn schon der Kauf setzt sie voraus. Du beantragst sie also nicht extra für die Steuer, sondern nutzt einfach die Nummer aus deinem Kaufprozess weiter.

Muss ich als Ferienhausbesitzer an der Costa Blanca neben dem Modelo 210 auch spanische Vermögensteuer zahlen?

In den allermeisten Fällen nein. Die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, eigene Erklärung Modelo 714, nicht das Modelo 210) trifft Nicht-Residenten nur mit ihrem spanischen Vermögen, und dafür gilt ein staatlicher Freibetrag von 700.000 € pro Person – bei gemeinsamem Kauf durch ein Paar also 1,4 Mio. €. Ein normales Ferienhaus an der Costa Blanca liegt klar darunter, deshalb fällt für dich praktisch keine Vermögensteuer an; das jährliche Modelo 210 auf den fiktiven Nutzungswert (bzw. auf Mieteinnahmen) musst du trotzdem immer abgeben. Erst wenn dein Immobilienwert (Kataster-/Kauf-/Verkehrswert, der höchste zählt) über den 700.000 € liegt, wird die Sache relevant – und selbst dann greift für Nicht-Residenten in der Comunidad Valenciana zusätzlich der auf 1 Mio. € angehobene regionale Freibetrag, der aus dem Landesrecht (Ley 11/2021) stammt und seit dem 31. Dezember 2025 auch für Nicht-Residenten offensteht.

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